Wird ein Beleg aus dem FI nachträglich in das CO nachgebucht, etwa weil die Kostenart zum Aufwandskonto erst zu einem späteren Zeitpunkt angelegt wurde (vgl. den Ansatz zur Verhinderung dieses unschönen Umstands), dann hat eine bestehende Periodensperre für den Vorgang …
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CO-Periodensperre beim Nachbuchen von Buchhaltungsbelegen
Veröffentlicht von Ulrich Fahrnschon
am 11. Januar 2012
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