Wird ein Beleg aus dem FI nachträglich in das CO nachgebucht, etwa weil die Kostenart zum Aufwandskonto erst zu einem späteren Zeitpunkt angelegt wurde (vgl. den Ansatz zur Verhinderung dieses unschönen Umstands), dann hat eine bestehende Periodensperre für den Vorgang COIN keine Auswirkung, der Kostenrechnungsbeleg wird nichtsdestotrotz erzeugt.
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