Gemeinkostenzuschläge auf Ergebnisobjekte (3)

Als Ausbaustufe der Bezuschlagung von Ergebnisobjekten per Template-Verrechnung konnte nunmehr auch eine „zweistufige“ Bezuschlagung realisiert werden.

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Die Anforderung bestand darin, über die Vorgangsarten B, D und F kontierte Ergebnisobjekte bis zu den Selbstkosten zu bezuschlagen, indem für V-Preis-gesteuerte Materialien der Wareneinsatz in der ersten Stufe zuerst mit Materialgemeinkosten wie hier beschrieben und danach in der zweiten Stufe die Summe aus Wareneinsatz und Material-Gemeinkosten mit FuE-, Verwaltungs- und Vertriebs-Gemeinkosten beaufschlagt wird. Bei S-Preis-gesteuerten Materialien bildet die Summe über die Wertfelder der Kostenschichtung die Zuschlagsbasis für FuE-, Verwaltungs- und Vertriebs-Gemeinkosten.

 

Dabei bestand die Herausforderung darin, dass für beide Stufen die Verbuchungs- und Selektionsmerkmale der Template-Verrechnung identisch sind und deshalb die Berechnung innerhalb eines Templates erfolgen muss. Dies konnte durch die Verwendung von Rechenzeilen erreicht werden, die die systemseitig ermittelten Material-Gemeinkosten „antizipierten“ und so zusammen mit dem Wareneinsatz in die Basis für den Zuschlag auf der zweiten Stufe eingehen konnten.

 

Dass das bereits vorhandene Template für die Bezuschlagung des Wareneinsatzes als Sub-Template in das „große“ Template für die zweistufige Bezuschlagung eingebunden wurde und Letzteres dadurch etwas übersichtlicher gehalten werden konnte, sei am Rande noch erwähnt.

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