Verlängerung des Gültigkeitszeitraums von Kostenstellen und Profit-Centern

Was mag wohl der Grund für die unterschiedliche Technik bei Kostenstellen und Profit-Centern (mindestens bei denen der neuen Hauptbuchhaltung) sein, wenn man etwa das Gültig-ab-Datum beider Objekte weiter in die Vergangenheit „schieben“ möchte.

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Während man nämlich – der intuitiven Logik folgend – bei Profit-Centern den Betrachtungszeitraum im Änderungsmodus „einfach“ ausdehnen kann, muss man bei Kostenstellen bekanntlich mit der Anlegetransaktion das Stammdatum (am besten mit sich selbst als Vorlagekostenstelle) für einen neuen Zeitraum anlegen, der das gewünschte Startdatum sowie den Tag vor dem bisherigen Startdatum umfasst.

So kompliziert, wie das hier zu beschreiben ist, so kompliziert ist es auch.

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