Voraussetzung für eine leistungsabhängige Kostenstellenplanung ist offenbar, dass zuvor für die Kostenstelle-Leistungsart-Kombination ein Tarif geplant wurde.
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Aktuellen Tests zufolge kann diese Tarif“planung“ auch so aussehen, dass man erst einen Tarif ungleich 0 bucht (d.h. einen Planeinzelposten schreibt) und diesen anschließend wieder auf 0 zurücksetzt. Interessanterweise nicht ausreichend ist dagegen ein „Nullsatz“, der durch Kopie der Vorjahresplanung entstanden ist.
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