Wenn Kundenauftragspositionen keine Kostenträger sind, werden bspw. Sondereinzelkosten des Vertriebs (wie etwa Ausgangsfrachten) nicht „auf Kundenauftrag“ kontiert, sondern tatsächlich auf Ergebnisobjekt (Vorgangsart B).
Um bei der Kontierung die An- bzw. Eingabe der Kundenauftragsposition zu erzwingen (um die CO-PA-Merkmale komplett zu haben, insbesondere was die Artikelnummer und die davon abgeleiteten Merkmale angeht), kann über die CO-Validierung zum Zeitpunkt 1 eine Fehlermeldung ausgegeben werden, wenn ein Kundenauftrag ohne Kundenauftragsposition im Ergebnisobjekt-Pop-up eingegeben wurde.
Die entsprechende Prüfung erfolgt dabei in einem User-Exit, in dem per Dirty Assign auf die in der FI-Transaktion (z. B. FB60) eingegebenen Merkmalswerte zu- bzw durchgegriffen wird. Diese Merkmalswerte sind nicht in der COBL enthalten. Die COBL enthält nur die „kryptische“ Nummer des Ergebnisobjekts, das zu diesem Zeitpunkt unter Umständen noch nicht auf der Datenbank weggeschrieben ist und somit auch nicht „rückwärts“ aufgelöst werden kann.
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